Giftpaket nach Rügen

- Die großen Kriminalfilme

Buch und Regie Ute Bönnen und Gerald Endres
Kamera Friedemann Rehse
Schnitt Gabi Seelis
Redaktion Jürgen Tomm (SFB)
Produktion cintec Film- und Fernsehproduktion
Erstaustrahlung 2002 in der ARD
Länge 45 min
Der Film auf youtube
Herkunft

1955 wird die 20jährige Anna Denczyk, Arbeiterin im Fischwerk in Saßnitz auf Rügen Opfer eines Anschlags. Sie und ihre Freundin haben von vergifteten Lebkuchen probiert, die in einem Paket von einem anonymen "Weihnachtsmann aus Jüterbog" bei ihnen ankamen. Die beiden Frauen überleben nur knapp. Anna Denczyk glaubt zu wissen, wer hinter dem Anschlag steckt: Otto Bergemann. Der mehr als 50jährige war ihr Nachbar auf auf dem Volkseigenen Gut Kaltenhausen. Vor seinen sexuellen Nachstellungen ist sie nach Sassnitz geflohen. Mehrmals weist Anna Denczyk die Polizei darauf hin, dass 1953 schon ihr kleiner Bruder Ernst unter rätselhaften Umständen in Kaltenhausen an einer Vergiftung gestorben ist. Doch die Ermittlungen der Polizei ziehen sich jahrelang hin, im Kompetenzwirrwarr zwischen Polizei und Stasi, zwischen Dienstellen in Saßnitz, Waren, Potsdam und Jüterbog gehen wichtige Indizien verloren.

Anna Denczyk beschwert sich, 1958 bekommt die Polizei von der Staatsanwaltschaft einen Rüffel, und dann überstürzen sich die Ereignisse. Bergemann wird festgenommen, und nach ein paar Tagen intensiven Verhörs, gesteht der Landarbeiter überraschend nicht nur den Anschlag auf Anna Denczyk, sondern auch die Beteiligung an Massenerschießungen von Juden sowie Verbrechen an russischen Gefangenen während des Kriegs. Bergemann wird seine Geständnisse in der Folgezeit bei jeder Gelegenheit widerrufen, dennoch kommt es zum Prozess. Die Staatsanwaltschaft in Potsdam und der Generalstaatsanwalt sind sich uneinig, ob die Todesstrafe oder lebenslänglich angemessen sind, aber solche Fälle müssen ohnehin dem Politbüro vorgelegt werden, und die Mächtigen der DDR entscheiden: Bergemann soll sterben.

Die Anklage hat eigentlich nur Bergemanns mehrmals widerrufene Geständnisse in der Hand. Zwei Zeugen, die die Verbrechen im Krieg belegen sollen, haben letztlich nichts gesehen und versuchen vor Gericht auch noch, von ihren Aussagen bei der polizeilichen Vernehmung wieder abzurücken. Dennoch wird Bergemann wie geplant zum Tode verurteilt und am 15.Januar 1960 in Leipzig mit dem Fallbeil hingerichtet.

Wir haben zu diesem Fall mit Hilfe des Brandenburgischen Landesarchivs und des Bundesbeauftragten die für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes ("Gauck-Behörde") viel bis dahin Unbekanntes ausgraben können. Letztlich wissen wir auch nicht, ob Otto Bergemann unschuldig war, wir wissen nur, dass er aufgrund völlig unzureichender Beweise verurteilt wurde.